Der mobile Zahnarzt geht zum immobilen Patienten ins Heim – ein edler Gedanke, der an der Realität zerbricht. Die zu einer für den Zahnarzt und den Patienten befriedigenden Behandlung notwendige zahnärztliche Infrastruktur ist immens und punktfix. Ausserhalb der Praxis können nur sehr eingeschränkt therapeutische Massnahmen durchgeführt werden. Zudem ist die Wirtschaftlichkeit bei praxisexternen Dienstleistungen nicht gegeben.
Zum Glück ist es den meisten Heimpatienten möglich, ihren Zahnarzt in seiner Praxis zu besuchen – wohlgeachtet mit Hilfe von Familienangehörigen, Begleitpersonen und freiwilligen, gesponserten Fahrdiensten (z.B. Tixi-Taxi, Rotes Kreuz).

Jeder Pflegeinstitution wird ein Heimzahnarzt aus der regionalen SSO-Sektion zugewiesen. Er ist als erfahrener, praktizierender Zahnarzt die erste Ansprechperson der Heimleitung bei zahnmedizinischen Belangen. Der Heimzahnarzt ist für die Eintrittsuntersuchung, die Überwachung der zahnmedizinischen Versorgung und Hygiene der Bewohner sowie auch für die Notfälle verantwortlich. Er weist die Heimbewohner für die Behandlung an deren Hauszahnarzt weiter – oder kann auf Wunsch der Patienten oder deren Angehörigen die nötigen Therapien selbst vornehmen. Es darf kein Interessenskonflikt zwischen dem Heim- und dem Hauszahnarzt entstehen.
In der Regel sind bei Heimbewohnern eher minimale Therapien durchzuführen, die zur Erhaltung einer guten Lebensqualität (Schmerzfreiheit, angemessene Kaufähigkeit) beitragen. Im Vordergrund steht die Inaktivierung von kariösen Läsionen (Applikation von Duraphat-Lack oder Silbernitrat Nigrargent) sowie die Anpassung von Prothesen zur Verbesserung der Kaufähigkeit und zur Beseitigung von Druckstellen.
Das durchschnittliche Eintrittsalter ins Pflegeheim beträgt beispielsweise in der Zentralschweiz 82 Jahre, die verbleibende mittlere Lebenszeit in den Institutionen lediglich zwei Jahre.

Die professionelle, wöchentliche Intensivpflege (Mundinspektion) erfolgt ideal durch eine erfahrene Prophylaxeassistentin (PA). Die Mundinspektion umfasst eine gründliche Plaqueentfernung mit einem niedertourigen, batteriebetriebenen Winkelstück und Interdentalbürsten, eine supragingivale Zahnsteinentfernung mit manuellen Instrumenten sowie die Applikation von Fluoridlack. Die PA untersucht den Heimbewohner zusätzlich auf scharfe Zahnkanten, Prothesendruckstellen und andere auffällige Veränderungen in der Mundhöhle. Sie dokumentiert und meldet die Befunde an den Heim- resp. Hauszahnarzt.
Eine Dentalhygienikerin ist für die Durchführung der erwähnten Massnahmen im supragingivalen Bereich grundsätzlich überqualifiziert und zu teuer.

Nach der Triage durch den Heimzahnarzt darf die Prophylaxeassistentin die Heimbewohner ohne direkte zahnärztliche Aufsicht betreuen. Sie ist sich der Fragilität und dem hohen Gesundheitsrisiko ihrer hochbetagten Patienten bewusst und kann adäquat handeln.
Die Prophylaxeassistentin darf in Pflegeheimen und Spitälern ohne direkte zahnärztliche Aufsicht tätig sein, sofern sie über eine von der SSO anerkannte Zusatzausbildung in Alterszahnpflege verfügt, eine entsprechende Bewilligung der zuständigen kantonalen Gesundheitsbehörde vorliegt und die Institution über die notwendige Infrastruktur zur Behandlung medizinischer Notfälle verfügt.

Das Zentrum für Zahnmedizin ZZM der Universität Zürich bietet ein gut strukturiertes Weiterbildungsmodul Alterszahnpflege für Prophylaxeassistentinnen an, welches neben der Theorie auch unabdingbare praktische Übungen beinhaltet.

ORALE WÜRDE ERHALTEN

Eintrittsuntersuch

Verordnung Mundpflege

1 x pro Woche Intensivpflege